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Schuldensanierung – der Ablauf
Zunächst einmal werden alle Rechnungen und sonstigen Verbindlichkeiten des Schuldners zusammengetragen und geordnet aufgeschrieben. Auf der anderen Seite stehen die Einnahmen des Schuldners. Es gilt also eine Privatinsolvenz abzuwenden und den Schuldner in die Lage zu versetzen, seinen finanziellen Verpflichtungen weitestgehend nachzukommen. Das heißt ganz konkret, dass der Schuldner in der Lage sein muss, seinen gesamten Haushalt mit allen Ausgaben aus finanziell zu stemmen. Meist wird so vorgegangen, dass zunächst einmal geschaut wird, auf was man gar nicht verzichten kann, also z.B. die Wohnungsmiete oder die Lebenshaltungskosten. Etwaige Versicherungen kann man vielleicht aussetzen oder die Beiträge auf andere Art und Weise verringern. Meistens geht ja mit der Überschuldung auch das Nichtzurückzahlen von Krediten oder Darlehen einher. Hier ist es natürlich möglich, in Absprache mit den Kreditgebern, in der Regel die Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut oder auch private Kreditgeber, die Höhe der Zurückzahlung der Kredite zu verringern oder auch für einen kurzen Zeitraum (ein Vierteljahr oder ein halbes Jahr) ganz auszusetzen, damit dem Schuldner die Möglichkeit gegeben wird, sich finanziell zu erholen. Teilweise ist es möglich, die Schuldensanierung so geschickt ablaufen zu lassen, dass der Schuldner, aufgrund der Schuldensanierung und den damit verbundenen Maßnahmen, nicht einmal einen Schufa-Eintrag erhält, was auch für das künftige Leben in dieser Gesellschaft von Vorteil ist.



