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Die Sicherung aller Sparkassen erfolgt seit dem Wegfall der Gewährträgerhaftung ausschließlich durch das bereits bestehende Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe. Dies setzt sich aus den regionalen Sparkassenstützungsfonds, der Sicherungsreserve der Landesbanken sowie dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen zusammen. Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist in einem Haftungsverbund zusammengeschlossen, so dass in einem Krisenfall das Gesamtvolumen aller Fonds für institutssichernde Maßnahmen zur Verfügung steht. Dieses Haftungsvolumen wurde in Zusammenhang mit den gesetzlichen Neuregelungen nochmals deutlich erhöht. Der Haftungsverbund schützt die angeschlossenen Institute und gewährleistet ihre Liquidität und Solvenz. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die angeschlossenen Institute ihre Verbindlichkeiten jederzeit vollständig erfüllen können. Die Ansprüche eines jeden Kunden z.B. aus Spar-, Termin- oder Sichteinlagen können bei Fälligkeit in voller Höhe erfüllt werden.